Erinnerungsarbeit in Sachsen nachhaltig stärken – Landtagsbeschluss darf kein Papiertiger sein

01.10.2020

Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten war am 30. September 2020 Thema im sächsischen Landtag. Der Sprecher*innenrat der sLAG nimmt dazu Stellung:

 

In der gestrigen Sitzung des sächsischen Landtags hat sich die Koalition aus CDU, SPD und GRÜNEN mit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten befasst und einen gemeinsamen Antrag verabschiedet. Neben der Umsetzung der Entwicklungskonzeption, der Stärkung der Gremien und der Transparenz wird darin die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft als Aufgabe mehrfach betont. So heißt es: Die Stiftung solle sich künftig „an den fachlichen Anforderungen einer modernen Gedenkstättenarbeit“ ausrichten. „Diesbezüglich werden insbesondere die Orientierung an wissenschaftlichen Grundlagen und pädagogisch-didaktischen Prinzipien und die Zusammenarbeit mit der Vielfalt der bürgerschaftlich getragenen Vereine und Initiativen in Sachsen sowie mit bundesweiten Fachgremien diskutiert. […] Die Erfahrungen der Leitungen der von der Stiftung getragenen und geförderten Gedenkstätten ebenso wie der erinnerungskulturellen Initiativen sind wichtige Ressourcen für den Entwicklungsprozess und sollen demzufolge aktiv einbezogen werden.“

 

Dazu äußert sich Josephine Ulbricht, Sprecherin der sLAG:

Der Antrag der Kenia-Koalition zur Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten und dessen Annahme ist auch als ein spätes Eingeständnis im Hinblick auf die Versäumnisse der Geschäftsführung der Stiftung sowie deren Kontrolle durch die Landesregierung zu werten. Wir begrüßen die von der Regierung angestrebte Ausrichtung der Arbeit der Stiftung an fachlichen und wissenschaftlichen Maßstäben sowie an einer modernen Gedenkstättenarbeit. Der Zeitpunkt einer Neuausrichtung könnte nicht günstiger sein: Mit der anstehenden Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für die Stiftung besteht die Möglichkeit, Gedenkstättenarbeit in Sachsen auf eine andere Ebene zu heben. Dabei fordern wir als sLAG neben der Beteiligung der Stiftungsgremien sowie der von der Stiftung getragenen und geförderten Gedenkstätten auch eine maßgebliche und aktive Einbindung der Zivilgesellschaft in diesen Prozess.


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