Vor 90 Jahren erließ der Reichstag auf dem Nürnberger Parteitag der NSDAP das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, eine entscheidende Wegmarke der NS-Rassenpolitik. Zeitgenössische Gesetzeskommentare und Urteile betonten seine Bedeutung als „Grundgesetz“ des Dritten Reichs.
Der Vortrag von Dr. Birgit Sack, Leiterin der Gedenkstätte Münchner Platz Dresden, konzentriert sich auf Gerichtsprozesse mit Angeschuldigten aus Sachsen, die vor der für „Rassenschande“ zuständigen Strafkammer des Dresdner Landgerichts verhandelt wurden.
Details: AKuBiZ
Titelbild: Familie Berger im November 1942 (©: Schenkung Myriam Schütze)