Dr. Alexander Walther betrachtet, wie die Erinnerung an die Shoah in der DDR gestaltet werden konnte und welchen Bedingungen und Einschränkungen sie unterlag.
Artikel 6 der Verfassung der DDR von 1968 sah „den deutschen Militarismus und Nazismus [auf dem Gebiet der DDR als] ausgerottet“ an. Doch war die proklamierte Ausrottung des Nationalsozialismus gleichbedeutend mit einer Aufarbeitung der Shoah und der Beteiligung der (ost)deutschen Bevölkerung an dieser? Und für wie gewichtig hielt die SED dieses Thema?
In seinem Vortrag befasst sich Dr. Alexander Walther mit verschiedenen Darstellungsformen der Shoah in der DDR. Dabei betrachtet er, wie die Erinnerung an die Shoah in der DDR gestaltet werden konnte und welchen Bedingungen und Einschränkungen sie unterlag.
Weitere Informationen zu Dr. Alexander Walther sind auf der Website des Europäischen Kolleg Jena zu finden. Einführend in das Thema ist ein ca. 15minütiger Ausschnitts aus einem Vortrag von Alexander Walther (ab 46:49min) zu empfehlen.
Der Vortrag erfolgt im Rahmen der Veranstaltungsreihe „35 Jahre Mauerfall: Jüdisches Leben in der DDR und rechte Gewalt in den sogenannten (Nach)Wendejahren in Pirna und Umgebung“.