Chronologie Geschichtslehrpfad Kriegsgefangenenlager Zeithain (Stand: August 2024)

13.08.2024

Die Chronologie der Bemühungen zur Realisierung des Geschichtslehrpfades „Kriegsgefangenenlager Zeithain“ sowie die Vorbemerkung wurden vom Förderverein Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain e.V. verfasst.
 

Vorbemerkung

Seit ca. 2010 arbeiten Gedenkstätte und Förderverein gemeinsam an der Realisierung des Geschichtslehrpfades. Aufgrund des Kooperationsvertrages zwischen Stiftung und Förderverein besteht eine gegenseitige Unterrichtungspflicht über alle von den Kooperationspartnern durchgeführten und beabsichtigten Schritte. Insbesondere ab 2019 hat der Förderverein angesichts der Vernachlässigung des Projektes durch die damalige Stiftungsleitung häufig in Abstimmung mit der Gedenkstätte die Initiative im politischen Raum ergriffen und wesentliche Impulse gesetzt, etwa durch die Petition 2019, den Kreistagsbeschluss Meißen vom Dezember 2023 sowie ständige Kontakte mit politischen Akteuren. Mit der Stiftungsspitze hat seit 2021 lediglich eine gemeinsame Beratung stattgefunden.
 
Kern des Projektes ist die Wiedersichtbarmachung eines kleinen Teils der Fläche des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Zeithain, das 1994 mit in das Naturschutzgebiet „Gohrischheide – Elbniederterrasse Zeithain“ einbezogen wurde und mit seiner Größe von 66 ha ungefähr 2,3 Prozent der Gesamtfläche des Naturschutzgebietes abbildet. Das Lagergelände wurde in vollem Bewusstsein seiner Historie mit in das Naturschutzgebiet integriert und gehört damit seit 1994 mit zu den prägenden Elementen des Naturschutzgebietes, da alle Bodenelemente sowie die Hauptwegeführung des Lagers (Lagerstraße) weitgehend erhalten geblieben waren und damit übernommen wurden. Seit circa 15 Jahren ist das Lagergelände zusätzlich als Bodendenkmal geschützt.
 
Im Rahmen des Geschichtslehrpfades soll ein kleiner Teil dieser das Gebiet seit 1941 prägenden Elemente wieder sicht-, didaktisch frucht- und erfahrbar gemacht werden. Die Größe dieser Fläche umfasst 0,07 Prozent des gesamten Naturschutzgebietes. Es geht um die pädagogische Sichtbarmachung des Alten Vorhandenen und nicht darum, Neues und nicht mit der Nutzung des Geländes von 1941–1945 in Zusammenhang Stehendes zu errichten.
 

April 1941 bis 1945

Kriegsgefangenenlager Zeithain – anfänglich hauptsächlich Kriegsgefangene der Roten Armee, Baubeginn April 1941, erste Belegung im Juli 1941, 4 Monate zwischen Baubeginn und 1. Belegung; ab September 1942 weitergeführt als Kriegsgefangenenreservelazarett.


 

Ab Oktober 1943

Zusätzlich italienische, serbische, britische, französische und polnische Gefangene im Lager sowie auch Kriegsgefangene anderer Nationen; von Mai 1945 bis Herbst 1945 auch Lazarett für Bürger alliierter Nationen sowie Repatriierungslager für sowjetische Bürger.


 

Juli 1941 bis Herbst 1945

Insgesamt 25.000 bis 30.000 Kriegsgefangene versterben im 66 ha großen Lager, sie werden auf fünf Friedhöfen in Massengräbern beerdigt.


 

Ende 1945/46

Abriss der oberirdischen Bauten des Kriegsgefangenenlagers, u.a. Verbringung von Holzbaracken und anderen Materialien zum Aufbau des Ortes Neudorf.


 

Nach 1945 bis 1992

Nutzung des Kriegsgefangenenlagergeländes durch die Sowjetarmee als Übungsplatz (Tankodrom), das Kriegsgefangenenlagergelände war bis 1992 militärisches Sperrgebiet.


 

1994

Das Lagergelände wird zusammen mit umliegenden Waldgebieten zum Naturschutzgebiet „Gohrischheide Niederelbterrasse Zeithain“ (Größe: 2.847 ha) erklärt und der staatlichen Forstverwaltung Sachsenforst übereignet. Damit ist es grundsätzlich für die Öffentlichkeit gesperrt.


 

Ab 2003

In Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain jährlich 2-3-wöchige Einsätze von jungen Menschen aus ganz Europa, hauptsächlich im Rahmen von SCI-Workcamps zur Erkundung und Erhaltung von Fundamenten u. Ä., lediglich punktuell auf einer Teilfläche von ca. 40 ha des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers, vom 13. bis 27. Juli 2024 fand das 20. SCI-Camp statt.


 

2006

Erste konzeptionelle Überlegungen zum Geschichtslehrpfad durch die Architekten Schulz/ Drieschner aus eigener Initiative.


 

2007

Erste Projektskizze mit Methodik eines mehrstufigen Verfahrens durch Schulz/Drieschner, die in den nächsten Jahren verfeinert wurde.


 

November 2010

Gemeinsame Besprechung mit Kreisverwaltung Meißen und Sachsenforst. Ergebnis: Es ist ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu stellen.


 

16.05.2011

Antrag auf Vorprüfung der naturschutzrechtlichen Voraussetzung der Gedenkstätte bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), um Probleme im Vorfeld entschärfen zu können. Änderungsvorschläge der UNB vom 17.08.2011 waren aber nicht in das Konzept der Stiftung einzupassen und konnten wegen Nichteignung für das didaktische Konzept des Lehrpfades nicht weiterverfolgt werden. Die Gedenkstätte hat aber in Reaktion auf die UNB-Antwort den Umfang ihres Konzeptes eingeschränkt und auf die Visualisierung von einigen der ehemals 200 Baracken im einstelligen Bereich verzichtet.


 

2012 bis 2020

Keinerlei Initiativen der Stiftungsleitung zur Umsetzung des Konzeptes (inklusive fehlender Anträge an Kreisverwaltung und Sachsenforst).


 

2018

Vorschlag des Fördervereins, alle Beteiligten erneut zu einem Gespräch einzuladen. Nach Einverständnis des Geschäftsführers Siegfried Reiprich Widerrufung seiner Zusage und Ankündigung, die Stiftung werde eine solche Runde einberufen. Dies ist nicht geschehen.


 

2019

Daraufhin Petition des Fördervereins Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain e.V. an den Sächsischen Landtag mit der Bitte um Unterstützung bei der Einrichtung des Geschichtslehrpfades Kriegsgefangenenlager Zeithain.


 

August 2020

Im August 2020 Beratung des Projektes mit Mitgliedern des Petitionsausschusses im Ehrenhain Zeithain und Vorortbesichtigung des ehemaligen Lagergeländes unter Beteiligung von Sachsenforst und Kreisbehörden.


 

2020/2021

Trotz mehrmaliger Bitte beauftragen weder der kommissarische Geschäftsführer Sven Riesel noch Dr. Markus Pieper den Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung mit der Begutachtung der Gestaltungskonzeption für den Geschichtslehrpfad.


 

19.05.2021

Sächsischer Landtag bewilligt 100.000 € für Vorbereitung des Geschichtslehrpfads im Doppelhaushalt der Stiftung 2021/2022; dies wird für 2023 verlängert.


 

Juni 2021

Einreichung 1. Antrag auf Denkmalschutzrechtliche Genehmigung durch Sven Riesel, seit Juli 2020 kommissarischer Geschäftsführer, erarbeitet durch Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain und Barbara Schulz (Architektin). Der Antrag war im Landratsamt Meißen (LRA), Kreisbauamt, im Herbst nicht auffindbar, konnte also nicht bearbeitet werden.
Kommentar: Zeitverlust 5 Monate.


 

September 2021

Dr. Markus Pieper wird Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätte (Nachfolger von Siegfried Reiprich).


 

November 2021

2. Antrag auf Denkmalschutzrechtliche Genehmigung an LRA Meissen, Kreisbauamt, wird von Gedenkstätte über Dr. Pieper eingereicht.


 

Dezember 2021

Dr. Jürgen Stein, Leiter Naturschutzgebietsverwaltung Königsbrück und damit zuständig für das NSG Gohrischheide, lehnt den Vorschlag von Dr. Pieper, eine Absichtserklärung (Letter of intent) mit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten für die Einrichtung eines Geschichtslehrpfades abzuschließen, ab und fordert zunächst Abschluss des notwendigen Genehmigungsverfahrens.


 

Februar 2022

Auf Vorschlag mehrerer Landtagsabgeordneter stellt der Freistaat 500.000 € aus PMO-Mitteln für den Geschichtslehrpfad der Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain bereit. Der Einsatz dieser Mittel ist auf den Zeitraum bis 31.12.2025 begrenzt. Die Stiftung erhält eine entsprechende Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWKT), in der sie aufgefordert wird, einen entsprechenden Förderantrag einzureichen.


 

Februar 2022

Auf Vorschlag mehrerer Landtagsabgeordneter stellt der Freistaat dem Förderverein Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain e.V. 50.000 € aus PMO-Mitteln bereit und wird darüber vom SMWKT informiert. Das Geld dient zur Instandsetzung des Vereinshauses (Unterkunft, Freiwilligencamps und Schülergruppen). Der Förderverein wird in dem Schreiben aufgefordert, einen entsprechenden konkreten Förderantrag zu stellen, was im Juli 2022 geschah. Die Maßnahme wurde bis Ende 2023 umgesetzt.


 

Februar/März 2022

Aufgrund diverser Signale der Kreisverwaltung bezüglich des Stiftungsantrages ist von einer Ablehnung der beantragten denkmalschutzrechtlichen Genehmigung auszugehen. Dr. Pieper folgt nicht der Empfehlung der am Antrag beteiligten Fachleute, angesichts des absehbaren Scheiterns des Antrages nunmehr sofort die notwendigen Umweltprüfverfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung) für die Flächen des geplanten Geschichtslehrpfades zu beauftragen. Vielmehr folgt er dem Vorschlag der UNB Meißen, den laufenden Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung vom November 2021 ergänzt durch Nachträge weiterzuverfolgen und die Entscheidung darüber abzuwarten.
Kommentar: Dadurch entstand ein Zeitverlust von gut einem Jahr.


 

März 2022

Gedenkstätte erbittet von der UNB eine Angabe, welche naturschutzrechtlichen Gutachten für Bauantragstellung erforderlich sind. Die UNB reagiert nicht.


 

01.06.2022

Architektin legt auf der Grundlage der aktuellen Planungen eine Kostenschätzung von 3,2 Millionen Euro für den Geschichtslehrpfad vor.


 

14.06.2022

Aus einer Mitteilung der UNB geht hervor, dass sie für ein öffentliches Interesse (Voraussetzung zur Genehmigung von Ausnahmen bezüglich des generellen Bauverbots in Naturschutzgebieten) bislang keinen Nachweis sieht und daher die Prüfung völlig offen sei.
Kommentar: Zu dem Zeitpunkt ist der UNB die Zusage von 500.000,- Euro für die Stiftung bekannt und wird als Nachweis öffentlichen Interesses einfach ignoriert. Die UNB beharrt weiterhin auf ihrer Version eines Lehrpfades ohne Aussichtsplattform und dreidimensionale Gebäudemarkierungen, also ohne Elemente zur ausreichenden Sichtbarmachung der freigelegten Bodenrelikte.


 

21.07.2022

Endgültige Ablehnung des 2. Antrages auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde Meißen. Grund: Geschichtslehrpfad unterliegt Baugenehmigungspflicht und bedarf diverser naturschutzrechtlicher/umweltrechtlicher Gutachten, da in einem Naturschutzgebiet nur mit Ausnahmegenehmigung aufgrund öffentlichen Interesses und auf der Grundlage eines Baugenehmigungsverfahrens bauliche Anlagen (u.a. Giebelrahmen an den früheren Gebäudestandorten, Wegeherrichtung) errichtet werden dürfen.


 

August 2022

Weiterhin Skepsis Dr. Piepers über die Notwendigkeit umweltrechtlicher Gutachten, die damit weiter hinausgeschoben werden.


 

15.08.2022

Architektin setzt sich in ausführlichem Schreiben an die Gedenkstätte mit den Gründen für die Ablehnung des Stiftungsantrages auseinander. Insbesondere führen die Planungen der Stiftung auf einer Fläche von 1,8 ha (= 0,07 Prozent der Gesamtfläche des Naturschutzgebietes) zu einer Sichtbarmachung von Relikten des früheren Lagers und keineswegs zu einer zusätzlichen „Überprägung“ des Naturschutzgebietes in einer Größenordnung von 40 ha, wie die UNB behauptet.

Kommentar: Eine Überprägung des Naturschutzgebietes ist bereits mit der Inkorporation des gesamten Lagergeländes in das Naturschutzgebiet seit 1994 der Fall (siehe Vorbemerkung).
Zum Weiteren weist die Architektin auf Widersprüche in den Aussagen der UNB vom Jahr 2011 zu den jetzigen Aussagen vom 9. März 2022 hin.
Auch die Empfehlungen an die StSG, direkten Kontakt mit dem für Sachsenforst zuständigen SMEKUL zu suchen, wurden nicht umgesetzt.


 

Oktober 2022

Erst zu diesem Zeitpunkt Beauftragung eines Umweltplanungsbüros zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, Prüfzeitraum 12 Monate, Untersuchung der vollständigen jährlichen Vegetationsperioden. Die Ergebnisse lagen damit erst Ende 2023 vor.


 

Nach Oktober 2022

Bemühungen Förderverein und Gedenkstätte, alle Beteiligten zu einem gemeinsamen Gesprächstermin zusammen zu holen.


 

09.02.2023

Als Ergebnis dieser Bemühungen Treffen im Sächsischen Landtag auf Einladung MdL Thomas Löser mit fast allen Beteiligten. Die UNB LRA Meißen hat die Teilnahme abgelehnt, weil sie sich ihre „Unabhängigkeit“ bewahren wolle. Untere Denkmalschutzbehörde des LRA Meißen, Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Vorgesetzte Behörde von Sachsenforst), Landesamt für Archäologie, Sachsenforst, Förderverein Ehrenhain Zeithain und Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain haben teilgenommen. Die Stiftung wurde durch Jens Nagel vertreten, da Dr. Pieper einen wichtigeren Termin hatte. Dr. Stein von der NSG-Verwaltung Königsbrück bekräftigt seine Ablehnung zum Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der Stiftung vor Abschluss des notwendigen Genehmigungsverfahrens und verweigert jegliche Genehmigungen von vorbereitenden Arbeiten auf dem Gelände, die im Zusammenhang mit dem geplanten Geschichtslehrpfad stehen.


 

Ende Juli 2023

Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain versendet ausführlichen aktuellen Zeit- und Arbeitsplan an Dr. Pieper. Zentrale Elemente: Einreichung Bauantrag Herbst 2023, Bescheidung Antrag noch bis Ende 2023, Ausschreibungen für Gewerke 2024 und Baubeginn im III. Quartal 2024.


 

05.09.2023

Treffen Gedenkstätte, Architektin und Umweltplaner mit UNB. Die Gedenkstätte legt umfangreiche Alternativplanungen für die einzelnen Maßnahmen des Lehrpfades vor. Die UNB sieht weiterhin eine erhebliche Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes und keine Gewähr, dass Ausnahmetatbestände nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz herangezogen werden können.
Kommentar: Die Tatsache von 30.000 dort umgekommenen ausländischen Soldaten spielt offenbar für die UNB keine Rolle und wurde auch nach unserer Kenntnis nie von der UNB thematisiert.


 

05.10.2023

Gedenkstätte unterrichtet Dr. Pieper ausführlich über den Stand der Antragsplanung und das Ergebnis des Gespräches mit der UNB. Als Baubeginn ist nun Oktober 2024 (nach der Vegetationsperiode) und in der Zwischenzeit die Herstellung der Sichtelemente der Baracken vorgesehen.


 

13.10.2023

UNB fasst ihre Bedenken nochmals in einem Schreiben an die Gedenkstätte zusammen. Gedenkstätte leitet Brief an Dr. Pieper weiter.
Kommentar: Der Konflikt zwischen Stiftungsplanung und UNB ist deutlich sichtbar. Die Planungen der Stiftung aufgrund der historischen Bedeutung des Geschehens (30.000 Tote) sind für die UNB weiterhin kein Anlass, öffentliches Interesse und Ausnahmetatbestände zum Bauverbot anzuerkennen.
Spätestens jetzt hätten alle Alarmglocken läuten müssen und die Stiftungsleitung hätte energische Schritte zur Überwindung des Konfliktes in Angriff nehmen müssen, ggf. durch eine neue zentrale Beratung aller Projektbeteiligten. Dies geschah jedoch nicht.


 

November 2023

Gedenkstätte erarbeitet umfangreiche Darlegung zur Untermauerung eines öffentlichen Interesses und Alternativplanungen gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz.


 

Dezember 2023

Abschluss Umweltverträglichkeitsprüfungen. Fertigstellung von vier Umweltgutachten durch das beauftragte Planungsbüro PRO Dresden.


 

Dezember 2023

Architektin legt abgespeckten Finanzplan für den Lehrpfad vor. Die Projektsumme beträgt nun gut 800.000 Euro.
Kommentar: Die in Aussicht gestellten PMO-Mittel hätten damit sowieso nur für eine Teilverwirklichung des sogenannten Minimalkonzeptes gereicht.


 

14.12.2023

Nach Bemühungen des Fördervereins für eine Resolution des Kreistages Meißen unterstützt dieser die Errichtung des Geschichtslehrpfades und bescheinigt dem Projekt „überragendes historisches, politisches und öffentliches Interesse“ sowie beschließt die „Aufforderung an die Kreisverwaltung, das Vorhaben zu befördern“. Die Kreisverwaltung bestreitet jedoch eine Bedeutung des Beschlusses für ihr Handeln. Es wird wie im Fall des 1. Beigeordneten Lindner in der Kreistagssitzung reklamiert, dass das öffentliche Interesse nur die Kreisverwaltung feststellen könne. Die Beschlüsse des Sächsischen Landtages sowie die Willensbekundungen der Staatsregierung reichen ebenfalls offensichtlich nicht aus. Grundsätzlich wird seitens der Kreisverwaltung nicht anerkannt, dass es auf den Teilflächen des NSG, die zum Kriegsgefangenenlager gehören, zwei konkurrierende öffentliche Interessen gibt, während der Bauantrag der Stiftung dies berücksichtigt. In dem jetzt gewählten und zwecks Genehmigung eingereichten Bauantrag der Stiftung/Gedenkstätte wird den Bedürfnissen des Naturschutzes in einem sehr hohen Maß Rechnung getragen.


 

12.01.2024

Bauantragseinreichung incl. Beigabe von vier Umweltprüfungsgutachten beim LRA Meißen, Kreisbauamt; erste Nachtragsforderungen am 26. Januar 2024 abgegeben.


 

01.02.2024

MdL Geert Mackenroth bittet Staatsminister Günther um Unterstützung des Projektes und teilt mit, dass er und MdL Thomas Löser eine Kleine Anfrage an das SMWKT gerichtet haben. Im Antwortschreiben des SMEKUL wird dargelegt, dass die Stiftung bis 29.02.2024 bislang keinen Antrag beim SMWKT eingereicht hat und dies nun unmittelbar tun muss oder auf die PMO-Mittel verzichten muss.
Kommentar: Allerspätestens jetzt wäre der Termin gewesen, um mit allen Beteiligten zu besprechen, ob und wenn ja, welche Baumaßnahmen noch im Zeitrahmen der PMO-Mittel umzusetzen sind, um zum einen Transparenz und zum anderen eine möglichst breite politische Basis zur notwendigen Entscheidungsfindung herzustellen. Stattdessen wurde kein Beteiligter unterrichtet und Stiftungsgremien und beteiligte Partner wurden von Dr. Pieper vor vollendete Tatsachen gestellt.


 

21.02.2024

Nochmalige Nachforderung von Unterlagen durch den Landkreis Meißen, LRA, Kreisbauamt.


 

März 2024

Sachsenforst verweigert notwendige Einholung eines Grundbuchauszugs für Kampfmittelsondierung. Damit kann eine formale Anforderung des Sächsischen Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KMBD) der Polizei für Amtshilfe bei der Kampfmittelsondierung nicht in Anspruch genommen werden.


 

04.03.2024

Statt gemeinsamer Beratung (siehe oben 01.02.2024) erfragt Dr. Pieper von Architektin und Gedenkstätte den aktuellen Stand des Projektes ab, ohne einen drohenden Verzicht auf die PMO-Mittel zu erwähnen. Beide antworten zeitnah. Dr. Pieper wird auch gebeten, sich bei den Kreistagsbehörden zum Stand der Bearbeitung des Bauantrages zu erkundigen.
Kommentar: Ob das geschehen ist, ist nicht bekannt.


 

05.03.2024

Erstellung eines Papiers zur Planungshistorie für den Lehrpfad durch die Gedenkstätte.


 

12.03.2024

Beirat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten tagt in Zeithain und bekommt nach einer Führung auf dem ehemaligen Lagergelände – der erste Besuch von Dr. Pieper auf dem Lagergelände seit seinem Amtsantritt – in der Sitzung von Dr. Pieper keine Information, dass die PMO-Mittel in Gefahr sind und ggf. andernorts für alternative Projekte verwendet werden sollen.


 

22.03.2024

MdL Thomas Löser und MdL Geert Mackenroth erhalten im Rahmen einer kleinen Anfrage u.a. in der Antwort des SMWKT die Information, die StSG prüfe „derzeit die Realisierbarkeit innerhalb dieses Zeitrahmens [bis 31.12.2025].“
Kommentar: Dass offenbar auch die Nutzung der Mittel für andere Projekte der Stiftung geprüft wird, wird nicht mitgeteilt. Die Gedenkstätte erhält keine Kenntnis vom Prüfungsvorgang, ist daran nicht beteiligt und wird über die letztendliche Umwidmung der Mittel erst am 10.07.2024 eher nebenbei informiert. Der Förderverein wird erst auf energischen Drängen mittels einer E-Mail vom 10.07.2024 an Dr. Pieper von diesem am 12.07.2024 darüber informiert.


 

März/April 2024

Die Stiftungsleitung entscheidet im Einvernehmen mit dem SMWKT, dass das Projekt innerhalb des Zeitrahmens der PMO-Mittel – nach ihren allgemeinen Bauerfahrungen – nicht mehr umsetzbar sei und bittet die Staatsregierung um Umwidmung der Mittel zugunsten zweier anderer Gedenkstätten der Stiftung. Das Geld sollen nunmehr die Gedenkstätten der Stiftung in Großschweidnitz und Torgau erhalten.


 

März 2024

Gedenkstätte erkundigt sich bei der Stiftungsgeschäftsstelle, wie und wann die PMO-Mittel für den Geschichtslehrpfad zu beantragen seien und erhält die Antwort, darüber erhalte die Gedenkstätte Ende Mai Informationen.


 

15.05.2024

Weitere Nachforderung des Kreisbauamtes auf Anforderung des Kreisumweltamtes LRA Meißen bzgl. Widmung des Geschichtslehrpfades und Kampfmitteluntersuchung des Geländes.


 

12.06.2024

In Unkenntnis der inzwischen getroffenen Entscheidung Dr. Piepers Treffen von MdL Claudia Maicher, Frank Richter und Thomas Löser mit dem stellv. Vorsitzenden des Fördervereins, Dr. Klaus-Dieter Müller, im Sächsischen Landtag zwecks Unterstützung zur Überwindung der Blockade beim Bauantragsverfahren durch den Eigentümer Sachsenforst und die UNB LRA Meißen. MdL Geert Mackenroth und MdL Andrea Dombois werden ebenfalls einbezogen; daraufhin verschiedene Vorstöße bei SMEKUL und Sachsenforst durch oben genannte MdL.


 

10.07.2024

Gedenkstätte informiert den Förderverein, dass Gelder für den Geschichtslehrpfad nicht mehr zur Verfügung stehen und dass die Gedenkstätte nunmehr innerhalb weniger Wochen ein Alternativkonzept für die Einrichtung eines Lehrpfades auf der Grundlage stiftungseigener begrenzter Mittel zu erarbeiten habe, notfalls auch unter Verzicht auf alle bisherigen Planungen für den Lehrpfad.


 

10.07.2024

Gegen 18.00 Uhr: Mail Förderverein Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain e.V. an den Geschäftsführer der Stiftung, Dr. Pieper, mit fünf Fragen zum Sachstand des Verzichts auf PMO-Mittel mit der Aufforderung, die Fragen bis zum Abend des nächsten Tages zu beantworten.


 

12.07.2024

Antwortmail Dr. Pieper an den Förderverein. Dr. Pieper begründet die Nichtantragstellung für die PMO-Mittel, ohne dafür ein Datum zu nennen, damit, dass das gesamte Projekt nicht rechtssicher bis zum 31.12.2025 abgewickelt werden könne: „Sowohl der zuständige Leiter der Gedenkstätte Ehrenhain-Zeithain als auch die beauftragte Denkmalpflegerin [eigentlich Architektin] haben bestätigt, dass sie nicht verbindlich zusichern können, dass der Geschichtslehrpfad bis zum Stichtag fertiggestellt werden kann. Für einen Antrag fehlte die rechtliche Voraussetzung, sodass dieser nicht gestellt werden konnte.“ Stattdessen wurden mit den Fördergeldern zwei Projekte der Stiftung gefördert: „Ein Schaudepot für Grabsteine von Opfern der NS-Krankenmorde in der Gedenkstätte Großschweidnitz und die Errichtung eines Gedenkortes für die Opfer der NS-Militärjustiz auf dem Außenareal des ehemaligen nationalsozialistischen Militärgefängnisses Brückenkopf in Torgau.“
Trotz der Nichtbeantragung der PMO-Mittel bleibe das Projekt Geschichtslehrpfad „als seit Jahrzehnten wichtigstes Projekt der Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain“ weiterhin in der Bearbeitung. Der Gedenkstättenleiter habe den Auftrag, ein Alternativkonzept ohne die PMO-Mittel zu entwerfen. Er habe „schnellstmöglich ein Ermöglichungskonzept vorzulegen, um den Geschichtslehrpfad in einer Alternativplanung, ggf. in Teilschritten, trotzdem zu realisieren.“
Schließlich versichert Dr. Pieper noch, er stehe weiterhin voll hinter dem Projekt und sei jederzeit zu Konsultationen mit dem Förderverein bereit, sei aber ab 19.07.2024 in einem fünfwöchigen Urlaub.


 

12.07.2024

Pressemitteilung der Stiftung, unterzeichnet von Sven Riesel, stellvertretender Geschäftsführer: Geschichts- und Naturlehrpfad Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain: Umwidmung von Fördermitteln für Projekte zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft – Grund: „… Verzögerungen in der Projektabwicklung und nicht erteilte bauliche Genehmigungen…, … Antragstellung spätestens zum 30. April 2024, die deshalb nicht erfolgen konnte.“
Kommentar: Aus der Pressemeldung wird ersichtlich, dass Dr. Pieper die Umwidmung vor dem 30. April oder früher veranlasst hat. Schon 12 Wochen später erfolgt dann am 12. Juli eine Pressemitteilung der Stiftung darüber. Honi soit qui mal y pense. Zugunsten Dr. Piepers gehen wir davon aus, dass diese Pressemitteilung nichts mit der Anfrage des Fördervereins vom 10.07.2024 zu tun hat, sondern auch ohne Anfrage des Fördervereins erfolgt wäre.


 

12.07.2024

Ablehnung der wissenschaftlichen Untersuchung und Dokumentation der Gebäudefundamente der ehemaligen Hauptküche des Kriegsgefangenenlagers im Rahmen von zwei Freiwilligencamps unter fachlicher Anleitung und Begleitung durch das LfA durch die Untere Denkmalschutzbehörde wegen Einwänden der UNB LRA Meißen gegen die Durchführung der Arbeiten. Gleiches gilt für die beantragte Kampfmittelsondierung durch eine Kampfmittelberäumungsfirma.


 

12.07.2024

Pressemitteilung MdL Frank Richter: Ein gedenkpolitisches Desaster.


 

15.07.2024

Zweite Versagung der Kampfmittelsondierung durch Dr. Stein, Leiter NSG-Verwaltung Königsbrück (Sachsenforst) als Flächeneigentümer und der UNB LRA Meißen. Nachforderungen des Kreisbauamtes auf Anforderung der UNB Meißen vom 15.05.2024 können damit nicht erfüllt werden.


 

23.07.2024

Widerspruch gegen Bescheid der Ablehnung der Kampfmittelsondierung und der wissenschaftlichen Untersuchung des Fundaments der ehemaligen Hauptküche des Kriegsgefangenenlagers bei der Unteren Denkmalschutzbehörde Meißen durch den Gedenkstättenleiter eingelegt .


 

26.7.2024

Förderverein veröffentlicht Pressemitteilung und unterrichtet Dr. Pieper zeitgleich über diese. Dr. Pieper wertet die Pressemitteilung in seiner Antwort als polemisch und stellt Gespräche erst wieder auf der Basis von Sachargumenten in Aussicht.


 

30.07.2024

Ein Bescheid zum gestellten Bauantrag durch das LRA Meißen steht weiterhin aus.


 

03.08.2024

Bereits über 149 Personen/Institutionen haben die Resolution des Fördervereins zur Rücknahme der Maßnahme Dr. Piepers unterzeichnet.


 
Chronologie wird fortgesetzt.

 
Quelle: Förderverein Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain e.V.