Gefördert wird in den Schwerpunkten Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft, Nachwuchsgewinnung sowie Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen.
Alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen) sind antragsberechtigt.
Hier geht’s direkt zur Ausschreibung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.